Spezielles für Vinotheken

Viele Vinotheken erhalten die Weine der Winzer auf Kommission und verrechnen nach dem Verkauf monats- oder quartalsweise. Für diesen Zweck kann in den Stammdaten der Lieferanten die Vinotheksprovision pro Winzer eingetragen werden, die dann bei der Winzerabrechnung herangezogen wird.
Spezielle Umsatzsteuerabrechnungsmodalitäten für pauschalierte Winzer in Abhängigkeit von „Wein selbst produziert“ oder „Wein zugekauft“ werden berücksichtigt und auf Wunsch führen wir gerne Anpassungen der Berechnungen speziell für Ihre Vinothek durch.
Das Abrechnungsformular kann mit Ihrem Logo versehen werden sodass die Winzer nicht nur eine übersichtliche sondern auch eine hübsche Abrechnung bekommen.

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