Anmelden und Prüfen der Registrierkasse


Wenn ein Betrieb der Registrierkassenverpflichtung unterliegt ist er nicht nur zur Verwendung einer manipulationssicheren Registrierkasse bzw. Registrierkassensoftware verpflichtet sondern einige Aufgaben erfüllen bzw. beachten:
  1. Die Sicherheitseinrichtung und die Registrierkasse(n) müssen im FinanzOnline angemeldet werden
  2. Unmittelbar nach der Anmeldung muss einen Startbeleg ausgedruckt werden
  3. Der Startbeleg muss mit der „Belegcheck-App“ auf Gültigkeit geprüft werden
  4. Monatsbeleg und Nullbeleg müssen erstellt und im Falle einer Kontrolle ausgedruckt werden können
Neben der Anmeldung im FinanzOnline wird auch die Belegprüfung von der Finanz registriert.
Dies bedeutet, die Finanz weiß nicht nur, dass Sie über eine Registrierkasse verfügen sondern auch, ob Sie die Belegprüfung durchgeführt haben und wie das Ergebnis dieser Belegprüfung war.
Nachdem auch der Dezemberbeleg geprüft werden muss und dieser im Gegensatz zum Startbeleg auch den Wert des laufenden Umsatzzählers enthält, weiß die Finanz spätestens bis 15. Februar des Folgejahres den Umsatz Ihrer Registrierkasse.

Bevor diese Schritte durchgeführt werden können, muss das Zertifikat bei uns bestellt werden. Bitte führen Sie dies über den Programmteil „Daten - Bestellung des Registrierkassenzertifikates“ durch.
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1. Anmelden der Registrierkasse im FinanzOnline

Es gibt 2 Möglichkeiten um Ihre Registrierkasse im FinanzOnline anzumelden:
  1. Sie lassen die Anmeldung und Prüfung von Ihrer(m) Steuerberater(in) durchführen
  2. Sie führen die Anmeldung selbst durch
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2. Ausdrucken des Startbeleges

Sie müssen den Startbeleg auch ausdrucken, wenn der Steuerberater die Anmeldung der Registrierkasse für Sie durchgeführt hat - dies könnte Ihr Steuerberater nur durchführen, wenn er einen Gastbenutzerzugang zu Ihrem MoneyMaker Invoice hätte und sich mit dem MoneyMaker Invoice auskennt.

  • Der Startbeleg muss pro Kassanummer ausgedruckt werden.
  • Der Startbeleg kann nicht im Trainingsmodus ausgedruckt werden.
  • Der Startbeleg kann nur als DIN A4-Beleg oder als DIN A5-Beleg ausgedruckt werden (nicht als Bon mit dem Bondrucker)

Erstellen und Ausdruck des Startbeleges
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3. Prüfen des Startbeleges

Der Startbeleg muss mit einer spezielle Handy-App („Belegcheck-App“) auf Gültigkeit geprüft werden. Die Prüfung umfasst die rechtliche inhaltliche Richtigkeit des QR-Codes und die Tatsache, ob die Sicherheitseinrichtung und die Registrierkasse mit welcher der Beleg ausgedruckt worden ist, im FinanzOnline registriert sind.

Prüfung des Startbeleges mit der Belegcheck-App