Nullbeleg, Monatsbeleg und Jahresbeleg

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Der Null- und Monatsbeleg sind vom Aufbau her gleich: Sie enthalten als Belegsumme keinen Wert, im QR-Code jedoch den aktuellen Wert des Umsatzzählers.

Der NULLBELEG kann im Belegjournal mittel des Link „>> Neu“ wie ein „normaler“ Beleg angelegt werden. Dies ist im Falle einer Registrierkassenprüfung durch die Finanzpolizei notwendig. Der Prüfer wird diesen Beleg von Ihnen verlangen.
Der NULLBELEG kann auch als Bon mittels der CashBox erstellt und ausgedruckt werden.

Der MONATSBELEG wird von MoneyMaker Invoice automatisch und selbstständig ins Belegjournal als letzter Beleg (abhängig von Signatur- nicht von Inkasso oder Lagerdatum) des Monats eingetragen. Er braucht nicht ausgedruckt zu werden - es muss nur vorhanden sein.

Der Monatsbeleg des Dezembers ist der JAHRESBELEG. Dieser Beleg muss bis 15. Februar des folgenden Jahres mit der Belegcheck-App oder mittels Webservice geprüft werden.